Leitung

  

Kernteam

Leitender Pfarrer
Stellvertretender leitender Pfarrer
Leitende Referentin
 
Das Kirchenrecht sieht für die Leitung einer Pfarrei jeweils einen Pfarrer vor. Im Januar 2024 wurden die 36 designierten Pfarrer für die künftigen Pfarreien ernannt.
In ihrer zukünftigen Funktion tragen die Pfarrer die Gesamtverantwortung für Pastoral und Verwaltung, leiten das Seelsorgeteam, vertreten die Kirchengemeinde rechtlich und arbeiten in pastoralen Handlungsfeldern der Pfarrei mit.
Im Zuge der Kirchenentwicklung 2030 wurden darüber hinaus neue Stellen geschaffen, an die die Pfarrer differenzierte Leitungsaufgaben delegieren werden, so dass andere Priester verstärkt wieder seelsorgerliche Aufgaben übernehmen können.
 
Die Stellvertretenden Pfarrer wurden im Oktober 2024 bekanntgegeben.
Je nach Größe der Pfarrei übernehmen sie einzelne Leitungsaufgaben oder vertreten den Pfarrer bei Abwesenheiten.
 
Die ebenfalls im Oktober 2024 ernannten Frauen und Männer leiten und koordinieren pastorale Prozesse, arbeiten an der strategischen Weiterentwicklung der Pfarrei mit und steuern unter anderem die Pfarreiaktivitäten. Darüber hinaus sind sie Dienstvorgesetzte der Mitarbeitenden im pastoralen Dienst.
  

Pfarreiökonomen

Pfarreiökonom
stellvertretender Pfarreiökonom
 
Die Frauen und Männer für diese ebenfalls neu geschaffene Stelle stehen seit Frühjahr 2025 fest. Sie steuern und verantworten künftig die Finanzverwaltung der neuen Pfarreien und alle
damit verbundenen Aufgaben wie zum Beispiel Monitoring und Controlling. Ebenso sind sie für die Weiterentwicklung der Verwaltungsprozesse der Pfarrei zuständig. Zur Unterstützung werden ihnen Verwaltungsmitarbeitende der Kirchengemeinde zugewiesen, deren Dienstvorgesetzte sie sind.