Der Verwaltungsvorstand besteht aus dem Pfarrer, dem Stellvertretenden Pfarrer, dem Pfarreiökonomen sowie dessen Stellvertretung. Dem Vorstand obliegt die Verwaltung der Kirchengemeinde, insbesondere die Vermögensverwaltung.
Er ist das operativ handelnde Organ. Den strategischen Rahmen dafür setzt der Pfarreirat (z.B. Haushaltsplanbeschluss), die Aufsicht führt der Pfarreivermögensverwaltungsrat.